FAQ – Häufige Fragen zum KFZ-Gutachten

Häufig gestellte Fragen rund um Gutachten & Bewertungen

Viele Kunden sind nach einem Unfall oder bei einer Fahrzeugbewertung unsicher, wie sie vorgehen sollen. Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, rufen Sie uns gerne direkt an

1. Wer bezahlt das KFZ-Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.

2. Muss ich das Gutachten selbst bezahlen?

Nur wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben oder wenn es sich um eine private Fahrzeugbewertung handelt.

3. Ab welchem Schaden lohnt sich ein Gutachten?

Ab ca. 750 € (Bagatellschadengrenze) empfiehlt sich ein vollständiges Gutachten.

4. Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?

In der Regel innerhalb von 24 – 48 Stunden nach der Besichtigung.

5. Kommt der Gutachter auch zu mir nach Hause oder in die Werkstatt?

Ja, wir begutachten direkt bei Ihnen, in Ihrer Werkstatt oder sogar am Unfallort.

6. Ist ein Kostenvoranschlag nicht ausreichend?

Nein – ein Kostenvoranschlag deckt nicht den vollständigen Schaden ab (z. B. Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert). Nur ein Gutachten ist gerichtsfest.

7. Sind Ihre Gutachten bei Versicherungen anerkannt?

Ja, unsere Gutachten sind neutral, unabhängig und von Versicherungen anerkannt.

8. Kann ich das Gutachten oder die Bewertung auch für das Finanzamt nutzen?

Ja – unsere Dokumente können für steuerliche Zwecke (z. B. Erbschaft, Firmenwagen) verwendet werden.

9. Wie erreiche ich Sie im Notfall?

Nicht die passende Frage dabei? → Wir helfen gerne persönlich weiter